Antiquitäten-, Trödel- und Kunsthandwerkermarkt beim Rottenburger Neckarfest am 29. und 30. Juni 2024



Für die Marktzulassung gelten folgende Bedingungen:


1. Das Standgeld beträgt

- für Antiquitäten, Trödel und in eigener Werkstatt selbst
  angefertigte Waren (Bildnachweis erforderlich!) 20,00€ pro lfm für beide Tage
- für kunsthandwerkliche Neuware 40,00€ pro lfm für beide Tage

Die Verkaufsware wird auf die Richtigkeit der Angaben überprüft. Bei falschen Angaben erfolgt sofortiger Platzverweis. Wenn Sie Antiquitäten oder Trödel anmelden, darf keine Neuware in Ihrer Verkaufsware sein.

2. Die Plätze werden durch ATM Events, in Absprache mit dem Kulturamt der Stadt Rottenburg, zugeteilt. Den Weisungen des Marktleiters und des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

3. Aufbau der Stände am Samstag, 29.06.2024, ab 5:00 Uhr. Bis 8:00 Uhr müssen die Stände bezogen sein. Falls der Platz zu den genannten Terminen nicht bezogen ist und uns keine Nachricht über eine Verspätung vorliegt, wird der Platz anderweitig vergeben (Telefon: 07472/949 8280 bis 28.06.2024, 12:00 Uhr). Eine Rückzahlung des bereits bezahlten Standplatzbetrages erfolgt nur, wenn bis zu diesem Zeitpunkt eine schriftliche Absage durch den/die Marktbeschicker/in eingegangen ist. Weitere Ersatzansprüche stehen in diesem Fall dem Erlaubnisinhaber nicht zu.

4. Öffnungszeiten der Stände:

Samstag 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Sonntag 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr

5. Fahrzeuge dürfen nur zu Verladezwecken in das Marktgebiet gebracht werden. Es sind nur wenige Standplätze mit der Möglichkeit des Abstellens eines Wohnmobils oder des KFZs hinter dem Stand vorhanden. Anmeldungen, bei denen diese Bedingung ist, können daher nur teilweise berücksichtigt werden. Bitte teilen Sie uns ggf. die Größe des Fahrzeugs mit. Telefonische Rückfragen diesbezüglich sind zwecklos.

Privatflächen/private Parkplätze dürfen nicht belegt werden!


Zudem ist darauf zu achten, dass beim Aufbau keine Verkehrsbehinderung hervorgerufen wird. Insbesondere muss die Zufahrt zu Häusern und die Durchfahrt in allen Straßen und Gassen gesichert sein (Rettungsdienste, Feuerwehr). Auch ist darauf zu achten, dass Hydranten nicht verstellt werden.

6. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Stände ohne Stromversorgung sind. Durch evtl. Kabelführungen auf Straßen und Wegen darf in keinem Fall eine Gefährdung Dritter verursacht werden (Stolperfallen).

7. Eine Überlassung von Ständen an andere, nicht angemeldete Beschicker ist nicht zulässig und hat ein sofortiges Marktverbot zur Folge.

8. Mitgebrachtes Verpackungsmaterial darf nicht in die örtlichen Müllbehälter eingeworfen werden; es muss wieder mitgenommen und selbst entsorgt werden.

9. Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- und Stoßwaffen sind verboten. Ebenso ist der Verkauf von Nachbildungen von Kriegswaffen, (asiatischen) Kampfwaffen, Softair-Waffen oder von sonstigen kinder- und jugendgefährdenden Produkten nicht gestattet.

10. Alle Marktbeschicker sind verpflichtet nur die öffentlichen Toiletten zu benutzen.
Diese befinden sich an der Brücke Mühlgrabenteich (Brücke ins Schänzle), Eingang Schänzle, bei Reifen-Schiebel   (Gartenstraße) und in der Schuhstraße vor dem Eingang zum Stadtgraben.

Zuwiderhandlungen kann zum Ausschluss vom Markt führen.


11. Besonders zu beachten ist:
Die Firma ATM Corporate Events GmbH wird, in Absprache mit der Stadt Rottenburg am Neckar, die Standnummer rechtzeitig festlegen. Den Standinhabern geht bis Ende Mai 2024 die Standnummer zu. Das Standnummernschild ist an gut sichtbarer Stelle am Verkaufsstand anzubringen. Es dient zur Kontrolle durch die Marktaufsicht.

Erst mit der Zusendung der Standnummer ist der Verkaufsstand endgültig zugesagt. Das Schild wird den Marktinhabern nur übersandt, wenn das Standgeld bis 15. April 2024 auf dem angegebenen Konto eingegangen ist. Die Standnummer hat nur Gültigkeit für das Jahr 2024.

Kann das Rottenburger Neckarfest aus irgendeinem Grund nicht stattfinden, wird das bereits bezahlte Standgeld zurückerstattet. Weitere Entschädigungen stehen dem Erlaubnisinhaber nicht zu.




Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen


Florian Steur